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26.06.2021, 17:15
Ralf Müller
Kann es sein, dass der Landtag in Bayern vorzeitig aufgelöst werden muss? Theoretisch bietet die Bayerische Verfassung dazu die Möglichkeit. Jetzt wollen die vereinten bayerischen „Querdenker“ mit dem Volksbegehren „Bündnis – Landtag – Abberufen“ aus der Theorie Realität machen.
Am vergangenen Donnerstag reichten sie beim Innenministerium einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens zur Abberufung des Landtags nach Artikel 18 Absatz 3 der Landesverfassung ein. Der Erfolg hängt zunächst davon ab, ob sich in der ersten Runde eine Million Unterstützer im Freistaat finden.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die bayerischen Wähler ihren gewählten Vertretern die Rote Karte zeigen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Die erste glauben die Initiatoren mit der Einreichung von 33000 Unterschriften beim Innenministerium genommen zu haben. 25000 sind für den Antrag auf ein Volksbegehren nötig.