Bundesgerichtshof Karlsruhe (Az. VI ZR 52/18)
Jeder kann im Internet zum Publizisten werden – beispielsweise mit einem eigenen Blog. Dort schreibt meist eine Person kurze, häufig wertende Artikel zu einem bestimmten Thema. Genau das macht auch Ramon Ramm . Sein Blog dreht sich um den Handel mit Aktien. Der Mann investierte selbst vor wenigen Jahren in ein Unternehmen, über das er auch regelmäßig Blogbeiträge schreibt. Innerhalb kurzer Zeit ist der Wert der Aktien drastisch gesunken. Ramon Ramm hat also persönliche Verluste gemacht. Immer häufiger schreibt er Artikel über den Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens und bezeichnet ihn als Börsenversager . Außerdem bietet er dem Unternehmer an, die negativen Berichte gegen Zahlung einzustellen. Der Beleidigte geht nicht auf das Angebot ein, sondern klagt wegen Ehrverletzung.
Coudet e Onésimo falan dos obxectivos do Celta e do seu filial nunha homenaxe da Federación Galega aos adestradores máis veteranos | Noticias de Galicia
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