Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen Arzt eingestellt. Er hatte eine Neunjährige gegen den Willen des Vaters geimpft. Der vorausgehende Scherz des Vaters wurde als „unangemessen“ eingestuft.
Nach der unzulässigen Impfung eines neunjährigen Mädchens in einem kommunalen Impfzentrum in Schwaben hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Arzt eingestellt.
Für Kinder unter zwölf Jahren sind Corona-Impfstoffe nicht zugelassen. Dennoch hat ein Arzt einem Mädchen eine Spritze verabreicht. Grund war wohl ein Scherz des Vaters.