Derartige Bauanzeigen sind nötig, um eine Bewilligung zur Durchführung von Bauvorhaben von der zuständigen Gemeinde zu erhalten. Nun wird laut KURIER-Informationen geprüft, ob eine derartige Weisung von Eigentümervertreterin Gewessler an die Aktiengesellschaft Asfinag überhaupt zulässig ist.
Interessant ist hierbei, dass es sich nicht um eine offizielle Weisung Gewesslers handelt. Es existiert eben nur eine Mitteilung – unterzeichnet von Herbert Kasser, Generalsekretär im Ministerium und stellvertretender Aufsichtsrat der Asfinag.
Schreiben an die Asfinag-Vorstände: Derzeit sind keine öffentlich-rechtlichen Anzeigen vorzunehmen.© Bild: Faksimile
Gleichzeitig soll die Frage geklärt werden, ob – wenn laufende Projekte auf Eis gelegt werden – die Asfinag gegenüber schon beauftragten Zweitfirmen vertragsbrüchig wird und dadurch Schadensersatzklagen drohen.
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