Insgesamt haben 87 kleinere Parteien und Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen. Foto: Kay Nietfeld/picture alliance/dpa
Berlin.Für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 26. September fällt am Donnerstag und Freitag (jeweils 09.00 Uhr) eine wichtige Vorentscheidung. Der Bundeswahlausschuss wird bestimmen, welche kleinere Parteien und Vereinigungen die Anforderungen des Parteiengesetzes erfüllen. Dabei wird insbesondere auf den Umfang und die Festigkeit ihrer Organisation, die Zahl ihrer Mitglieder und auf das Hervortreten in der Öffentlichkeit geschaut.
87 Parteien und Vereinigungen haben Interesse
Die Anerkennung als Partei ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Wahl. Zudem
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