Mehrere tausend Menschen dicht an dicht: Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen, Anzeigen wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung nach der Moutier-Abstimmung nicht weiterzuverfolgen.
Das spontane Freudenfest der Projurassier nach der Moutier-Abstimmung Ende März bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. An der Kundgebung hatten mehrere tausend Personen teilgenommen, viele davon ohne Corona-Schutzmaske.
Nach der Moutier-Abstimmung feierten die Projurassierinnen und -jurassier dicht beieinander – viele ohne Maske. Die Staatsanwaltschaft sieht nun aber von rechtlichen Konsequenzen ab.
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