In seiner Sitzung vom 25.Januar dieses Jahres hatte der Gemeinderat im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes ("SuedLink") ein Betretungsverbot für 15 betroffene gemeindliche Grundstücke erlassen. Durch eine Gesetzesänderung kann jetzt deswegen die Gemeinde zur Kasse gebeten werden. Dazu hat sich die Gemeinde juristische Auskunft eingeholt.