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Foto: Martin Ruetschi, Keystone
Gilt die Kündigungsfrist fürs Bankkonto auch nach dem Tod des Inhabers?
Unser Vater ist im Dezember gestorben. Nun geht es um die Vermögensaufteilung, weshalb wir sein Anlagesparkonto auflösen wollten. Die Bank hat uns aber mitgeteilt, dass dieses Konto eine sechsmonatige Kündigungsfrist habe. Bei einer vorzeitigen Auflösung würden zwei Prozent vom Guthaben abgezogen. Gibt es tatsächlich eine solche Kündigungsfrist nach dem Tod eines Kontoinhabers?
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Ja, die gibt es, sobald der Betrag auf dem Konto eine gewisse Höhe überschreitet. Mit dem Tod Ihres Vaters hat sich nichts an der Kündigungsfrist für sein Konto geändert. Als Erbinnen treten Sie an seine Stelle mit sämtlichen Rechten und Verpflichtungen.