Stefan Krempl
Die digitale Online-Prüfungsaufsicht mit sogenannter Proctoring-Software erfolgt in einer rechtlichen Grauzone. Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass ein solches Überwachungsprogramm überhaupt die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllen könne, lautet das Fazit des am Mittwoch veröffentlichten Gutachtens Spähsoftware gegen Studierende .
Das liege insbesondere an den Fähigkeiten, die eine solche auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Software mitbringen müsse, um Betrugsversuche und nicht erlaubte Hilfsmittel erkennen zu können , heißt es in der Studie, die der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfasst hat. Diese Techniken erforderten bei einem Browser-Add-On kritische Berechtigungen und bei einer Standalone-Lösung als zusätzliches Programm tiefen Eingriff ins Betriebssystem.