Foto: dpa Düsseldorf Bei Rettungswagen im Einsatz ist Eile angesagt. Trotzdem müssen Fahrerinnen und Fahrer auch Sorgfalt walten lassen. Aber haften sie auch, wenn andere in scharfen Kurven parken? );}
Auch wer einen Rettungswagen steuert, muss auf der Einsatzfahrt Sorgfaltspflichten berücksichtigen. Kommt es etwa zu Schäden an parkenden Autos, könnten Fahrer oder Fahrerinnen ansonsten überwiegend haften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.:I-1 U 122/20) des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, auf das der ADAC hinweist.
Besitzer verlangte Schadenersatz
Ein Fahrer eines Rettungswagens fuhr spät abends im Rahmen einer Einsatzfahrt in eine 90-Grad-Kurve. Mit einem dort parkenden Auto stieà er zusammen. Dessen Besitzer verlangte Schadenersatz, was die Versicherung des Rettungsfahrers aber zum Teil ablehnte. Das Argument: Den Besitzer habe überwiegend Schuld, da er sein Auto in dieser sehr scharfen Kurve abgestellt hatte. Nich
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