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Die Empfehlungen der Kindeswohlkommission

Von der Kindeswohlprüfung bis zum Controlling APA/HELMUT FOHRINGER Ernst Berger, Hedwig Wölfl, Helmut Sax, die Vorsitzende der Kindeswohlkommission Irmgard Griss und Reinhard Klaushofer am Dienstag, 13. Juli 2021, anl. der Präsentation des Abschlussberichts der Kindeswohlkommission in Wien. Veröffentlicht: 13. Juli 2021 12:19 Uhr Die nach der umstrittenen Abschiebung von Mädchen nach Georgien und Armenien eingesetzte Kindeswohlkommission fordert in ihrem Bericht eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren. Schubhaft für Minderjährige und Familien dürfe es nicht mehr geben, Abschiebungen sollten nicht während des Schuljahres stattfinden, rät die Kommission. Im Folgenden die Empfehlungen aus dem Bericht:

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