Pachuca de Soto. Im mexikanischen Bundesstaat Hidalgo ist nun Abtreiben vor der zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr mit Strafe belegt. Das hat das Abgeordnetenhaus von Hidalgo am vergangenen Mittwoch mit 16 Stimmen dafür, einer Enthaltung und zwölf Stimmen dagegen entschieden.
Dafür wurden die Art. 154 bis 158 des Strafgesetzbuchs des Bundesstaats geändert. Der Gouverneur von Hidalgo, Omar Fayad Meneses, muss die Änderungen noch offiziell verkünden.
Nach der Reform ist es erlaubt, einen Schwangerschaftsabbruch vor der zwölften Schwangerschaftswoche durchzuführen. Wenn eine Abtreibung über diesen Zeitraum hinaus unternommen wird, kann eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr Gefängnis sowie eine Geldstrafe verhängt werden. Auch die Nötigung einer Frau zum Abtreiben ist mit einer Haftstrafe belegt.