Behörden dürfen vor Abstimmungen jeweils nur Inhalte publizieren, die dem Grundsatz der sachlichen Information entsprechen. Die Ausführung eines Auftrag, den der Kanton im Rahmen des Abstimmungskampfes um die «Verkehrsanbindung Thal» vergeben hat, hätte gegen diesen Grundsatz klar verstossen.