Diskussion Eine neue Regelung der Sterbehilfe lässt weiter auf sich warten. Der Ball liegt beim grünen Justizministerium, das einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte ja das Verbot des assistierten Suizids in Österreich aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte sich dafür ausgesprochen, eine neue Regelung in den Verfassungsrang zu heben. Der grüne Koalitionspartner sieht keinen Bedarf. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Allerdings hat sich die Regierung vorgenommen, die Gesetzesregelung zur Sterbehilfe gänzlich auf neue Beine zu stellen, würden doch andernfalls etliche Fragen offen bleiben. Etwa jene, wer derartige Eingriffe überhaupt durchführen darf. Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen ab
Beratung verschoben: Polizeistellen noch nicht im Kabinett behandelt
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