Lesedauer: 6 Min
Wenn in einer Familie aus gesundheitlichen Gründen niemand den Haushalt führen kann, besteht für eine auf 26 Wochen besfristete Zeit Anspruch auf eine Haushaltshilfe. (Foto: Ralf Hirschberger)
04.07.2021, 07:00
Annette Jäger
Wenn wegen eines Krankenhausaufenthalts oder einer schweren Krankheit der Haushalt brach liegt, bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Viele Kassen bieten mehr als sie müssten. Das kann im Notfall Gold wert sein.
Anspruch: Eine Haushaltshilfe ist in erster Linie für Familien vorgesehen. Leben Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt, oder ein behindertes hilfsbedürftiges Kind, kann die Hilfe für eine Dauer von bis zu 26 Wochen infrage kommen. „Voraussetzung ist, dass keine andere Person den Haushalt weiterführen kann“, sagte Peter Grieble, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ebenso haben werdende Familien einen Anspruch: bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach einer Entbindung. Au