Bremen (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine legale Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab, wo seine Familie, darunter seine beiden minderjährigen Kinder, leben.
Er will unter anderem erreichen, dass die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft wird - am Montag sollen Zeugen aussagen. Ob über die Klagen noch am selben Tag entschieden wird, ist offen. In einer Klage richtet sich Miri auch gegen einen Bescheid der Bremer Landesausländerbehörde, die gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von sieben Jahren verhängt hatte.
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Bremen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich am heutigen Morgen (9.00 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab. Hier lebt seine Familie, darunter seine beiden minderjährigen Kinder.
Miri will unter anderem erreichen, dass die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft wird. Am Montag sollen Zeugen aussagen. Ob über die Klagen noch am selben Tag entschieden wird, ist offen. Miri war in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.
dpa
12.07.2021, 05:09 Die Abschiebung des Clan-Chefs Ibrahim Miri in den Libanon sorgte 2019 bundesweit für Schlagzeilen. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob der Mann legal wieder nach Deutschland kommen kann. Foto: dpa );}
Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine legale Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab, wo seine Familie, darunter seine beiden minderjährigen Kinder, leben.
Er will unter anderem erreichen, dass die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft wird - am Montag sollen Zeugen aussagen. Ob über die Klagen noch am selben Tag entschieden wird, ist offen. In einer Klage richtet sich Miri auch gegen einen Bescheid der Bremer Landesausländerbehörde, die gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von sieben Jahren verhängt hatte.
Bremen (dpa) - Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri aus Bremen in den Libanon im Juli und im November 2019 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bremer Verwaltungsgericht, das damit Klagen des in Beirut lebenden Miri folgte.
Dennoch darf der 48-Jährige nicht wieder nach Deutschland einreisen: Die 4. Kammer stellte nämlich am Montag zugleich fest, dass ein für sieben Jahre geltendes Einreise- und Aufenthaltsverbot rechtmäßig ergangen sei. Selbst zu Besuchszwecken darf Miri die Bundesrepublik nicht legal betreten. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Die Behörden hätten Miri am 10. Juli 2019 nicht abschieben dürfen, weil er laut Gericht zu diesem Zeitpunkt noch eine rechtswirksame Duldung hatte. «Ein geduldeter Ausländer darf nicht abgeschoben werden», sagte Richter Niklas Stahnke. Der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Miri war nach der ersten Abschiebung wieder eingereist und hatte einen Asylantrag gestel