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Knappe 550 Millionen Euro – so viel Steuergeld floss allein 2020 in parteinahe Stiftungen: namentlich in die Konrad-Adenauer-, Hanns-Seidel-, Friedrich-Ebert-, Heinrich-Böll-, Rosa-Luxemburg und die Friedrich-Naumann-Stiftung. Eine Menge Geld; doch mit diesem „genügt der Staat seiner verfassungsrechtlichen Neutralitätspflicht, wenn er die dauerhaften, ins Gewicht fallenden Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“, urteilte das Bundesverfassungsgericht 1986 (BVerfG 2 BVE 5/83). Das heißt auch, die politischen Stiftungen stehen den jeweiligen Parteien inhaltlich sehr nahe, sie dürfen aber nicht direkt für die Partei tätig werden. Ihre Bildungsarbeit und ihre Publikationen müssen vielmehr allen Bürgern offenstehen.
Trotzdem bieten die Stiftungen für die Parteien einen hohen Mehrwert. Sie dienen als Thinktanks und erarbeiten Konzepte, sind Teil des öffentlichen akademischen Diskurses, binden über Veranstaltungen und
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