Ein weiteres Problem bilde die Verländerung. Wer das Glück habe, als unbegleiteter Minderjähriger in Tirol aufgegriffen zu werden, für den sei die Kinder- und Jugendfürsorge sofort zuständig, betonte Griss. In anderen Bundesländern sei das nicht der Fall. „Eine Verländerung kann nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.“ Es brauche daher für die Obsorgeberechtigung einheitliche Standards. Schließlich verlangt die Kommission auch ein unabhängiges Kinderrechtemonitoring - also eine Institution, die sich ansieht, ob das Kindeswohl in Gesetzgebung und Verwaltung gewahrt wird. Vorbild könnte das Monitoring für die Rechte von Menschen mit Behinderung sein.