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Wenn eine Frau Mutter wird, soll sie sich während 14 Wochen dem Kind widmen. Damit sie finanziell trotzdem über die Runden kommt, erhält sie eine Mutterschaftsentschädigung. So will es das Gesetz, das 2005 nach jahrelangen Kämpfen in Kraft trat.
Als die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy im Dezember 2018 Mutter wurde, nahm auch sie diese gesetzliche Leistung in Anspruch. Allerdings liess die Parlamentarierin währenddessen die Arbeit nicht ganz, sondern nahm im Februar 2019 an einer Kommissionssitzung und in der Frühjahrssession 2019 an etlichen Abstimmungen im Rat teil. Daraus schloss die Ausgleichskasse, dass sie den Mutterschaftsurlaub abgebrochen habe. Folglich stehe ihr für ihre Tätigkeit im Hauptberuf keine Mutterschaftsentschädigung mehr zu. Bertschy verlangte eine beschwerdefähige Verfügung, gegen die sie erfolglos Einsprache erhob.