Bepflanzung
Ein Balkon bietet den idealen Platz für Blumenkästen, Pflanzen und Kräuter. Doch auch hier gibt es Vorschriften: „Die Bepflanzung am Balkon darf keine Schäden an der Hausfassade, zum Beispiel in Form von Kletterpflanzen, oder am Mietobjekt selbst verursachen. Sie darf auch andere Mieter bei der Nutzung ihres Balkons nicht stören oder die Hausfassade optisch verändern“, weiß Rechtsanwalt Clemens Limberg.
Begrünung des Balkons
Ein Baum ist also zur Begrünung des Balkons eher ungeeignet. Vorsicht ist auch bei schweren Blumentrögen geboten: „Hier sollte man die Statik und Belastbarkeit des Balkons berücksichtigen.“ Blumenkästen und -töpfe müssen jedenfalls gesichert werden, sodass sie bei Unwetter nicht herunterfallen. Außerdem wichtig: Blumen oder Pflanzen dürfen nur auf dem eigenen Balkon wachsen und gedeihen.