Wer wegen einer Bagatelle das Spital aufsucht, soll dafür in die Tasche greifen: Das fordert SVP-Kantonsrat Dieter Haller (zentralplus berichtete). Der Luzerner Regierungsrat lehnt diesen Vorstoss aber ab. Er hat bereits früher den Standpunkt vertreten, dass eine solche Extra-Rechnung weder sinnvoll noch zulässig sei.
«Die Schaffung einer Notfallgebühr auf kantonaler Ebene würde den Tarifschutz verletzen und damit gegen Bundesrecht verstossen», schreibt er in seiner Stellungnahme zum SVP-Vorstoss. Wenn, dann müsste der Bund über eine solche Pauschale entscheiden.
Genau dort ist das tatsächlich bereits Thema. Diesen Juni hat nach dem National- auch der Ständerat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative aus den Reihen der GLP zugestimmt. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat nun den Auftrag, eine Gesetzesvorlage für eine Notfallgebühr auszuarbeiten. Die separate Forderung im Luzerner Kantonsrat dürfte sich damit erledigt haben.
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