Bundesgerichtshof urteilt zu Reservierungsgebühr fürs Pflegeheim KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (10.00 Uhr), ob Pflegeheime von Privatversicherten für die Zeit bis zum Einzug eine Reservierungsgebühr verlangen dürfen. Gesetzlich Versicherte müssen erst ab dem Tag der Aufnahme für ihren Platz bezahlen. Unklar ist, ob das auch für Privatversicherte gilt. Geklagt hat ein Mann, dessen inzwischen gestorbene Mutter Ende Februar 2016 von einem Heim in ein anderes umgezogen war. Für die zwei Wochen zwischen Vertragsschluss und Einzug verlangte das Heim bereits 75 Prozent der eigentlichen Kosten, knapp 1130 Euro. Der Sohn hatte erst gezahlt, inzwischen fordert er das Geld zurück. In Karlsruhe wurde der Fall am 1. Juli verhandelt.
BGH schützt Pflegebedürftige vor Reservierungsgebühr im Heim
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