Über das Grün an der Grundstücksgrenze wird oft gestritten. Laut Nachbarrecht gilt eine Heckenhöhe von 1,20 Meter. Wer das vor Gericht durchsetzen wollte, musste bislang innerhalb von zwei Jahren aktiv werden. Diese Frist will der Landtag verlängern – und wird damit wohl für noch mehr Streit sorgen.