Weil sich ein Bundespolizei-Anwärter im Netz nicht zu benehmen wusste, wurde seine Ausbildungszusage für unwirksam erklärt. Auch das Verwaltungsgericht Aachen gab der Bundespolizei recht.
Weil sich ein Bundespolizei-Anwärter im Netz nicht zu benehmen wusste, wurde seine Ausbildungszusage für unwirksam erklärt. Auch das Verwaltungsgericht Aachen gab der Bundespolizei recht.