Urteil zu Stadtfest-Attacken auf Flüchtlinge wird überprüft Erschienen am 04.08.2021
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Dresden (dpa/sn) - Das Urteil des Landgerichts Dresden wegen gewalttätiger Angriffe auf Flüchtlinge beim Stadtfest 2016 wird überprüft. Die Angeklagten legten Revision gegen den Richterspruch vom vom 23. Juli ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Zuerst berichtete die «Sächsische Zeitung». Eine Strafkammer hatte für die beiden Rechtsextremisten Freiheitsstrafen verhängt: fünf Jahre und acht Monate sowie drei Jahre und acht Monate. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Urteil zu Stadtfest-Attacken auf Flüchtlinge wird überprüft
Von dpa
Eine Figur der blinden Justitia. Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Dresden - Das Urteil des Landgerichts Dresden wegen gewalttätiger Angriffe auf Flüchtlinge beim Stadtfest 2016 wird überprüft. Die Angeklagten legten Revision gegen den Richterspruch vom vom 23. Juli ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Zuerst berichtete die „Sächsische Zeitung“. Eine Strafkammer hatte für die beiden Rechtsextremisten Freiheitsstrafen verhängt: fünf Jahre und acht Monate sowie drei Jahre und acht Monate. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Der mehrfach vorbestrafte 31-Jährige und der 35-Jährige gehörten nach Überzeugung der Strafkammer zu den rund 40 Männern, die in der Nacht zum 21. August 2016 gezielt Jagd auf Geflüchtete machten, teils vermummt wahllos Menschen aus Afghanistan, dem Iran und Irak schlugen oder traten sowie ausländerfeindliche Parolen riefen. Der Jüngere habe einem M
(Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild)
Dresden (dpa/sn) - Das Urteil des Landgerichts Dresden wegen gewalttätiger Angriffe auf Flüchtlinge beim Stadtfest 2016 wird überprüft. Die Angeklagten legten Revision gegen den Richterspruch vom vom 23. Juli ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Zuerst berichtete die Sächsische Zeitung . Eine Strafkammer hatte für die beiden Rechtsextremisten Freiheitsstrafen verhängt: fünf Jahre und acht Monate sowie drei Jahre und acht Monate. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Der mehrfach vorbestrafte 31-Jährige und der 35-Jährige gehörten nach Ãberzeugung der Strafkammer zu den rund 40 Männern, die in der Nacht zum 21. August 2016 gezielt Jagd auf Geflüchtete machten, teils vermummt wahllos Menschen aus Afghanistan, dem Iran und Irak schlugen oder traten sowie ausländerfeindliche Parolen riefen. Der Jüngere habe einem Mann aus vollem Lauf ins Gesicht getreten oder geschlagen und
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