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Verwaltungsgericht Solothurn: Blaufahrer missachtet Auflagen

Severin Bigler Man kann es ja mal versuchen. Obwohl er schon viermal bei Blaufahrten erwischt worden war und danach gegen Abstinenzauflagen verstossen hatte, glaubte ein Autofahrer, der neuerlich entzogene Führerausweis sei ihm umgehend zurückzugeben. Eingebracht hat ihm das vor Verwaltungsgericht angestrengte Verfahren allerdings bloss zusätzliche Gerichtskosten von 1000 Franken. Dem Mann war das «Billett» in den Jahren 2009, 2015 und 2016 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen worden. 2017 nach einer verkehrsmedizinischen Begutachtung ein weiteres Mal auf unbestimmte Zeit, nachdem bei einer Polizeikontrolle wieder eine Atemalkoholkonzentration von 0,81 mg/L festgestellt worden war. Nach einer erneuten verkehrsmedizinischen Begutachtung (es war unter anderem eine sechsmonatige Abstinenz verfügt worden) erhielt der Blaufahrer seinen Ausweis im März 2018 zurück. Diesmal unter der Auflage, dass er eine strikte Alkohol-Fahrabstinenz einzuhalten und ansonsten ein «s

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