Die Schäden, die die Flut Mitte Juli angerichtet hat, sind auch im Kreis immens. Nun wird der Hilfetopf geöffnet: Menschen, deren Gebäude beim Hochwasser zu Schaden gekommen sind und die nicht versichert waren, können die Wiederaufbauhilfe von Bund und Land in Anspruch nehmen. Anträge sind ab Freitag, 17. September, einzureichen. Schäden an Gebäuden werden bis zu 80 Prozent ersetzt, bei denkmalgeschützten Gebäuden können es bis zu 100 Prozent sein.