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Hamm (dpa) - Im Streit um ein Artenschutzprojekt mit Wisenten im Rothaargebirge verkündet das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Donnerstag (12.00 Uhr) ein Urteil. Nach der mündlichen Verhandlung Ende Mai müssen die OLG-Richter jetzt entscheiden, ob für die klagenden Waldbauern im benachbarten Hochsauerland eine unzumutbare Beeinträchtigung bei der Nutzung ihrer Grundstücke vorliegt oder ob sie die Herde nach dem Bundesnaturschutzgesetz dulden müssen.
Die Waldbesitzer beklagen, dass die Tiere Baumrinden abnagen und ihnen so ein großer finanzieller Schaden entsteht. Nach Angaben in der Verhandlung am 27. Mai wurden bislang einem der Kläger rund 30.400 Euro erstattet, dem zweiten rund 3300 Euro.