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Maskenpflicht entfällt beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz | Freie Presse

Sachsen Maskenpflicht entfällt beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz Erschienen am 16.07.2021 ✖ Schon gehört? Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an. Artikel anhören: Dresden (dpa/sn) - In Sachsen wird ab diesem Freitag die Maskenpflicht gelockert. Wird der Mindestabstand eingehalten und liegt die Zahl neuer Corona-Fälle pro 100 000 Einwohnern und sieben Tagen unter 10 - wie derzeit in allen Städten und Landkreisen - entfällt das Tragen einer Maske beim Einkaufen in Supermärkten und anderen Geschäften. Der Freistaat hat dafür seine Corona-Schutzverordnung angepasst. Die Regeln sind vorerst bis zum 28. Juli befristet, eine Verlängerung ist wahrscheinlich. In Krankenhäusern, in Pflegeheimen sowie bei k�

Sachsen: Maskenpflicht entfällt beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz

(Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild) Dresden (dpa/sn) - In Sachsen wird ab diesem Freitag die Maskenpflicht gelockert. Wird der Mindestabstand eingehalten und liegt die Zahl neuer Corona-Fälle pro 100 000 Einwohnern und sieben Tagen unter 10 - wie derzeit in allen Städten und Landkreisen - entfällt das Tragen einer Maske beim Einkaufen in Supermärkten und anderen Geschäften. Der Freistaat hat dafür seine Corona-Schutzverordnung angepasst. Die Regeln sind vorerst bis zum 28. Juli befristet, eine Verlängerung ist wahrscheinlich. In Krankenhäusern, in Pflegeheimen sowie bei körpernahen Dienstleistungen - etwa beim Friseur - bleibt der Mund-Nasen-Schutz aber weiterhin Pflicht.

Maskenpflicht entfällt beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz

Maskenpflicht entfällt beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz Stand: 01:40 Uhr Quelle: dpa-infocom GmbH Anzeige Dresden (dpa/sn) - In Sachsen wird ab diesem Freitag die Maskenpflicht gelockert. Wird der Mindestabstand eingehalten und liegt die Zahl neuer Corona-Fälle pro 100 000 Einwohnern und sieben Tagen unter 10 - wie derzeit in allen Städten und Landkreisen - entfällt das Tragen einer Maske beim Einkaufen in Supermärkten und anderen Geschäften. Der Freistaat hat dafür seine Corona-Schutzverordnung angepasst. Die Regeln sind vorerst bis zum 28. Juli befristet, eine Verlängerung ist wahrscheinlich. In Krankenhäusern, in Pflegeheimen sowie bei körpernahen Dienstleistungen - etwa beim Friseur - bleibt der Mund-Nasen-Schutz aber weiterhin Pflicht.

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