KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-
Mit derzeit 709 Sitzen ist der Bundestag zu groß, das Parlament weniger arbeitsfähig. Darüber sind sich alle Parteien einig. Im Alleingang beschließt die GroKo eine Wahlrechtsänderung. Die Opposition geht dagegen vor und scheitert vor Gericht. Hoffnung besteht für sie erst für die Zeit nach der Wahl.
Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten.
Der Bundestag soll gesundgeschrumpft werden. Aber über das Wie wird seit Jahren gestritten. Die Opposition will eine Reform von Union und SPD mit einer Klage zu Fall bringen. Das Bundesverfassungsgericht hält eine genaue Prüfung für nötig – aber erst nach der Wahl.