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ROUNDUP: Karlsruhe belässt Wahlrechtsreform für Bundestagswahl in Kraft

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-

Bundestag soll kleiner werden: Eilantrag gegen Wahlrechtsreform gescheitert

Mit derzeit 709 Sitzen ist der Bundestag zu groß, das Parlament weniger arbeitsfähig. Darüber sind sich alle Parteien einig. Im Alleingang beschließt die GroKo eine Wahlrechtsänderung. Die Opposition geht dagegen vor und scheitert vor Gericht. Hoffnung besteht für sie erst für die Zeit nach der Wahl.

Wahlrechtsreform: Karlsruhe lehnt Eilantrag der Opposition ab

Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten.

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