Im Zuge der Auflassung der Eisenbahnkreuzung Golling-Wasserfallstraße ist gemäß Bescheid des BMVIT vom 29. 3. 2019 als oberste Eisenbahnbehörde die Einlösung der Liegenschaft Gründl notwendig. Die ÖBB boten für die Einlösung des Hauses mit zwei Wohnungen (rund 140 Quadratmeter Wohnfläche sowie