Diskussion Das gestrige Urteil des steirischen Landesverwaltungsgerichts, laut dem die Zurückweisung eines geflüchteten Marokkaners nach Slowenien ohne eingehende Prüfung der Asylgründe illegal war, sorgt weiter für Diskussionen. Das Innenministerium wollte sich zum Fall nicht äußern und verwies auf die Landespolizeidirektion Steiermark. Amnesty International kritisierte das heftig. Hier zu schweigen, sei „schändlich“, so Generalsekretär Heinz Patzelt am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal. Das Gericht hatte nach einer Beschwerde des 21-Jährigen Ayoub N. entschieden, dass dessen Behandlung durch steirische Polizisten und die sofortige Zurückweisung (Pushback) nach Slowenien sowohl das Recht auf Achtung der Menschenwürde als auch das Recht auf ausreichende Dokumentation verletzt haben und deshalb rechtswidrig waren. Zudem legte der Richter nahe, dass es sich um keinen Einzelfall handle, sondern solche Pushbacks - sie widersprechen etwa der Genfer Flüchtlingskonvention