Laut Geschäftsordnung des Bundestages soll jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellen. Doch die Parteien weigern sich, einen Kandidaten der AfD zu wählen. Nun wollte die Partei das beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Doch die Klage war unzulässig.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD im Zusammenhang mit deren erfolglosen Bemühungen um einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag abgewiesen.
Laut Geschäftsordnung sind alle Fraktionen des Bundestags im Präsidium vertreten. Aber die AfD fiel gleich mit sechs Kandidaten durch. Für Karlsruhe kein Anlass, direkt einzugreifen.
Laut Geschäftsordnung sind alle Fraktionen des Bundestags im Präsidium vertreten. Aber die AfD fiel gleich mit sechs Kandidaten durch. Für Karlsruhe kein Anlass, direkt einzugreifen.