Ab 1. Juli, dem Tag des Inkrafttreten des europäischen Grünen Passes, gilt auch für Österreich eine neue Einreiseverordnung. Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko einreisen, müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist binnen 24 Stunden ein Covid-Test vorzunehmen, heißt es in der Verordnung, die am späten Freitagabend veröffentlicht wurde.
Ab 1. Juli, dem Tag des Inkrafttretens des europäischen Grünen Passes, gilt auch für Österreich eine neue Einreiseverordnung. Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko einreisen, müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist binnen 24 Stunden ein Covid-Test vorzunehmen, heißt es in der Verordnung, die am späten Freitagabend veröffentlicht wurde.
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