KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf
Wenn es mit der Steuerfestsetzung länger dauert, werden Finanzamtszinsen von 0,5 Prozent pro Monat fällig. Die Regelung stammt von 1961, gilt aber bis heute. Das ist "evident realitätsfern", sagt das Bundesverfassungsgericht. Es ordnet rückwirkend eine Korrektur an.
Seit der Finanzkrise sind die Zinsen im Keller. Nur bei der Steuer werden Nachzahlungen und Erstattungen verzinst. Das hat mit der Realität nichts mehr zu tun, entscheidet nun das Verfassungsgericht.