Gegen alle repressiven Maßnahmen
Von Bundesverband Arbeiterfotografie
Der DKP wurde in der zweiten Juli-Woche 2021 vom Bundeswahlausschuss der Parteistatus mit der Begründung nicht fristgerechter Einreichung der Rechenschaftsberichte aberkannt. Diese Maßnahme ist nicht mit den 2015 eingeführten Fristen im neuen Parteiengesetz vereinbar, da dieses Gesetz eine sechsjährige Versäumnis vorsieht. Die Hintergründe und Folgen dieses Rechtsbruches erläutert ein Artikel von Dagmar Henn (1). Die Folgen reichen vom Ausschluss von der Bundestagswahl bis zur Erleichterung eines Parteiverbotes. Es trifft eine Partei, die sich in besonderem Maße für die sozialen Belange der Menschen und für Frieden und Völkerverständigung einsetzt.