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Nach den aktuellen Beschlüssen ist die Einreise nach Polen mindestens bis Ende August 2021 mit einem aktuellen Testergebnis oder mit Genesenen- bzw. Impfnachweis möglich. Was vollständig Geimpfte am Grenzübergang vorzeigen sollten, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein EU-Impfzertifikat europaweit als Nachweis für den vollständigen Impfschutz. Das Zertifikat mit dem QR-Code bekommen die Interessierten kostenfrei von der Stelle, die die Impfung durchgeführt hat, oder bei einigen Apotheken. Auf diesem Blatt sind die Informationen zum aktuellen Impfstatus enthalten. Wer ein Smartphone hat, kann den QR-Code mit einer App scannen und den Nachweis als einen digitalen Impfpass in der Tasche mitführen.