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Ok Flexible Bordsteinrampen in Sandberg müssen entfernt werden
Wer durch die Walddörfer fährt, dem fallen derzeit flexible Bordsteinrampen an den Straßen vor Privatgrundstücken auf. Bürgermeisterin Sonja Reubelt informierte im Gemeinderat, dass diese von den Bürgern an ihren Grundstückseinfahrten platzierten Bordsteinrampen laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind und wieder beseitigt werden müssen. Die Einfahrten hätten nur einen kleinen Bordstein, sodass sie problemlos mit Fahrzeugen zu befahren seien. Die flexiblen Bordsteinrampen liegen in der Rinne im öffentlichen Straßenraum und beeinträchtigen die Wasserführung bei Regenfällen. Laut Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Gegenstände auf die Straße zu liegen, verweist die Bürgermeisterin auf die entsprechenden Regelungen.