Verdeckte Zentralisierung? EU-Kommission gegen Voßkuhle-Vorwürfe
Ihre Suche in FAZ.NET Andreas Voßkuhle, früherer Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht und Präsident des Gerichts, am 9. Juni 2020 in Karlsruhe. Bild: dpa CDU, Grüne und SPD kritisieren den früheren Verfassungsrichter Voßkuhle. Der hatte behauptet, die EU-Kommission wolle „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat einführen. 3 Min. Weitersagen abbrechen
Andreas Voßkuhle, bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat mit Mutmaßungen über angebliche verdeckte Zentralisierungspläne von EU-Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH) scharfe Kritik geerntet. In einer Diskussion am 29. Juni hatte er behauptet, die Kommission wolle „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat“ anstelle des jetzigen loseren Staatenverbundes einführen. Dies sei die „tiefere Motivation“ eines Vertragsverletzungsverfahrens, das s
Kommentare deaktiviert für Doñana: Erdbeeren und Tourist innen statt Nationalpark
Spanien hat seine europäischen Verpflichtungen beim Umweltschutz nicht erfüllt, hält ein Urteil des EuGH fest. Dabei geht es um den Wasserverbrauch und ein einzigartiges Naturschutzgebiet.
(Flickr; Bruce Dupree; CC0)
Die Mühlen der EU-Justiz mahlen langsam, sie mahlen wirtschaftsliberal, aber manchmal mahlen sie auch gut. Zum Beispiel beim Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni im Vertragsverletzungsverfahren gegen den spanischen Staat. Das Gericht gab der Klage der EU-Kommission statt: Spanien hat durch ungenügenden Gewässerschutz am Guadalquivir eine Verschlechterung der Umweltbedingungen im Doñana-Feuchtgebiet mitverschuldet. Dabei wurde sowohl gegen die Wasserrahmen- als auch gegen die Habitat-Richtlinie verstoßen.
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Spanien hat seine europäischen Verpflichtungen beim Umweltschutz nicht erfüllt, hält ein Urteil des EuGH fest. Dabei geht es um den Wasserverbrauch und ein einzigartiges Naturschutzgebiet.
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Die Mühlen der EU-Justiz mahlen langsam, sie mahlen wirtschaftsliberal, aber manchmal mahlen sie auch gut. Zum Beispiel beim Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni im Vertragsverletzungsverfahren gegen den spanischen Staat. Das Gericht gab der Klage der EU-Kommission statt: Spanien hat durch ungenügenden Gewässerschutz am Guadalquivir eine Verschlechterung der Umweltbedingungen im Doñana-Feuchtgebiet mitverschuldet. Dabei wurde sowohl gegen die Wasserrahmen- als auch gegen die Habitat-Richtlinie verstoßen.
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Die Mühlen der EU-Justiz mahlen langsam, sie mahlen wirtschaftsliberal, aber manchmal mahlen sie auch gut. Zum Beispiel beim Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni im Vertragsverletzungsverfahren gegen den spanischen Staat. Das Gericht gab der Klage der EU-Kommission statt: Spanien hat durch ungenügenden Gewässerschutz am Guadalquivir eine Verschlechterung der Umweltbedingungen im Doñana-Feuchtgebiet mitverschuldet. Dabei wurde sowohl gegen die Wasserrahmen- als auch gegen die Habitat-Richtlinie verstoßen.
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