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Wohnung aufgewertet: Können Mieter ihre Investition absichern?

Möglich, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden muss. (Foto: imago images/Shotshop) Ein neues Bad in der Wohnung, eine Etagenheizung oder einen Türspion in der Wohnungstür - wer solche Maßnahmen plant, holt sich besser das Okay des Eigentümers. Andernfalls kann es teuer werden. Mietermodernisierungen sind häufig nur mit Vermieter-Zustimmung zulässig. Das gilt zumindest für bauliche Maßnahmen mit Eingriffen in die Bausubstanz, erklärt der Deutsche Mieterbund. Die Zustimmung des Vermieters sollten sich Mieter zur Absicherung am besten schriftlich geben lassen. Haben Mieter ihre Modernisierungsarbeiten und Investitionen während der Mietzeit nicht vertraglich abgesichert, können sie beim Auszug schnell eine böse Überraschung erleben: Laut geltendem Recht können Vermieter fordern, dass Mieter ihre Investitionen entfernen beziehungsweise zurückbauen, sodass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückg

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