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Rechtes Magazin unterliegt Aktionsnetzwerk vor Gericht | Freie Presse

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Landgericht entscheidet über Zulässigkeit von Negativzinsen | Freie Presse

Sachsen Landgericht entscheidet über Zulässigkeit von Negativzinsen Erschienen am 08.07.2021 ✖ Schon gehört? Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an. Artikel anhören: Leipzig (dpa/sn) - Sind Negativzinsen für neue Bankkunden zulässig? Das Landgericht Leipzig will heute eine Entscheidung in dieser Frage verkünden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. Diese hatte im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen für Neukunden mit mehr als 5000 Euro auf dem Girokonto eingeführt.

Sachsen: Landgericht entscheidet über Zulässigkeit von Negativzinsen

(Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild) Leipzig (dpa/sn) - Sind Negativzinsen für neue Bankkunden zulässig? Das Landgericht Leipzig will heute eine Entscheidung in dieser Frage verkünden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. Diese hatte im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen für Neukunden mit mehr als 5000 Euro auf dem Girokonto eingeführt. Die Sparkasse verzichtete nach kurzer Zeit auf das sogenannte Verwahrentgelt, lehnte aber eine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt nun auf eine gerichtliche Entscheidung. Negativzinsen sind mittlerweile leider unglaublich verbreitet. Es ist an der Zeit, dass die Zulässigkeit geklärt wird , sagte der Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale.

Landgericht entscheidet über Zulässigkeit von Negativzinsen

Landgericht entscheidet über Zulässigkeit von Negativzinsen Stand: 01:30 Uhr Quelle: dpa-infocom GmbH Anzeige Leipzig (dpa/sn) - Sind Negativzinsen für neue Bankkunden zulässig? Das Landgericht Leipzig will heute eine Entscheidung in dieser Frage verkünden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. Diese hatte im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen für Neukunden mit mehr als 5000 Euro auf dem Girokonto eingeführt. Die Sparkasse verzichtete nach kurzer Zeit auf das sogenannte Verwahrentgelt, lehnte aber eine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt nun auf eine gerichtliche Entscheidung. «Negativzinsen sind mittlerweile leider unglaublich verbreitet. Es ist an der Zeit, dass die Zulässigkeit geklärt wird», sagte der Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale.

Was tun gegen Negativzinsen? - WESER-KURIER

Inhalt per WhatsApp teilen Bremen (dpa/tmn) - Waren das noch Zeiten, als Sparerinnen und Sparer von ihrer Bank Jahr für Jahr üppige Zinsen bekamen. Nicht selten lagen die Zinssätze bei fünf oder sechs Prozent. Doch das ist inzwischen lange her. Immer magerer sind die Renditen seitdem geworden. Und nicht nur das: Immer mehr Geldinstitute sind inzwischen dazu übergegangen, die Negativzinsen an ihre Kunden weiterzugeben - zumindest ab größeren Freibeträgen. «Allein seit Jahresanfang haben mehr als 150 Banken und Sparkassen Negativzinsen für Privatkunden eingeführt», sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Nach der jüngsten Auswertung des Vergleichsportals Verivox erheben inzwischen 349 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt bei größeren Summen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto (Stichtag: 29.Juni). Das sind 171 mehr als Ende 2020.

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