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Boyens Medien: EU-weites Verbot von Plastikartikeln gilt seit heute

Boyens Medien: EU-weites Verbot von Plastikartikeln gilt seit heute
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Verbot von Einwegprodukten aus Plastik - Schweizer Bauer

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Deutschland setzt EU-weites Verbot von Plastikartikeln um

Deutschland setzt EU-weites Verbot von Plastikartikeln um BERLIN (dpa-AFX) - In Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten sollen ab diesem Samstag sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden. Das sieht eine EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr aus dem Jahr 2019 vor. Das Verbot, das zum Stichtag 3. Juli 2021 in Kraft tritt, betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor dürfen nicht mehr neu auf den Markt kommen. Händler sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen aber weiterhin verkauft werden. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass es sich noch um größere Mengen handelt , die der Handel abverkaufen müsste. Genauere Zahlen liegen dem Verband nach eigenen Angabe

Verbot tritt Samstag in Kraft: Einwegplastik verschwindet aus den Regalen

Händler sind verpflichtet, auf umweltschonendere Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. (Foto: picture alliance / Frank May) Strohhalme, Wattestäbchen, Einmalbesteck - Verbraucher in Deutschland müssen sich von Wegwerfprodukten aus Plastik verabschieden. Zum morgigen Stichtag tritt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in Kraft. Ganz vom Markt sind die Artikel aber zunächst nicht. In Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten sollen ab diesem Samstag sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden. Das sieht eine EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr aus dem Jahr 2019 vor. Das Verbot, das zum Stichtag 3. Juli 2021 in Kraft tritt, betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor dürfen nicht mehr neu auf den Markt kommen.

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