ROUNDUP: BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu Cum-Ex -Geschäften KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wichtige Weichenstellungen für die Aufarbeitung einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte werden am Mittwoch (11.00 Uhr) aus Karlsruhe erwartet. Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) äußern sich zum ersten Mal zur Strafbarkeit von milliardenschweren Cum-Ex -Aktiengeschäften zulasten des Fiskus. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, von wem sich der Staat das verlorene Geld zurückholen kann und wie lange das möglich ist. (Az. 1 StR 519/20) Die hochkomplexen Vorgänge werden längst von mehreren Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aufgearbeitet. Das erste Urteil, das nun höchstrichterlich überprüft wurde, hatte im März 2020 das Bonner Landgericht verkündet. Zwei Ex-Börsenhändler aus London bekamen damals Haftstrafen auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Einer der Männer soll außerdem
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«Cum-Ex»-Aktiengeschäfte sind strafbar
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