Aktualisiert: 05.08.2021, 09:36
Hartz IV: So viel dürfen Sie dazuverdienen
Hartz-IV-Empfänger können zusätzlich arbeiten gehen. Worauf dabei zu achten ist. Beschreibung anzeigen Osnabrück Ein Mann aus Osnabrück arbeitete und bezog gleichzeitig Hartz IV, bis der Betrug aufflog. Jetzt muss er ins Gefängnis - ziemlich lange. );}
Dafür muss er nun ins Gefängnis
Ein Gericht verurteilte den Mann zu einer langen Haftstrafe
Weil ein Mann aus dem Landkreis Osnabrück Hartz IV bezog und gleichzeitig arbeitete, muss er jetzt eine saftige
Freiheitsstrafe absitzen. Er hatte dem Jobcenter seine Einnahmen nicht mitgeteilt: 22 Monate - also fast zwei Jahre Haft - lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück in Niedersachsen.
Hartz-4-Empfänger muss ins Gefängnis - weil er arbeiten ging
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Hartz 4: Empfänger muss in Knast - weil er arbeitete
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Hartz-4-Empfänger arbeitete - Jetzt muss er ins Gefängnis
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