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Urlaub und Corona: Was Sie zu Reisen und Testpflicht wissen müssen

Auf welche neuen Testpflichten müssen sich Urlauber einstellen? Dem Beschluss des Bundeskabinetts zufolge wird das, was bislang nur für Flugpassagiere galt, nun ausgeweitet auf alle Urlauber unabhängig vom Verkehrsmittel: Einreisen darf künftig ab einem Alter von zwölf Jahren nur, wer einen negativen Corona-Test oder Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen kann. Das gilt unabhängig von Infektionslage und Risikostatus des Urlaubslandes. Reisende müssen ihren Nachweis mitführen und auf Verlangen den Behörden vorzeigen können. Fluggäste müssen das negative Testergebnis bereits seit einigen Wochen nach einem Aufenthalt im Ausland vor dem Rückflug der Airline vorlegen, ansonsten dürfen sie nicht einsteigen. Ausgenommen waren dabei bisher Kinder bis fünf Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis.

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