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Korrektur-Initiative: Die Schweiz braucht eine echte Strategie
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Augenärztin durfte nicht operieren – Behörden jahrelang untätig
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Augenärztin operiert mit falschen Titeln – haben die Behörden weggeschaut?
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Tierischer Streit: Britische Behörde beschlagnahmt Alpaka Geronimo
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Foto: imago images/Christian Ditsch; dpa
Am 15. April dieses Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht das »Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin« offiziell für nichtig. Das Gesetz, besser bekannt als »Berliner Mietendeckel«, wurde damit im Ordner Rechtsgeschichte abgeheftet. Das Gericht begründete dies im Wortlaut damit, dem Land Berlin fehle »die Gesetzgebungskompetenz«: Das Grundgesetz regelt die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung abschließend und da der Bund mit der sogenannten Mietpreisbremse bereits umfangreich Regelungen erlassen habe, welche die Miethöhe begrenzen, dürfe Berlin dies nicht zusätzlich. Es gibt zwar durchaus gewichtige Ansichten in der juristischen Wissenschaft und Praxis, die das anders beurteilen und das Land Berlin in seinem Anliegen stützten. Diesen Rechtsauffassungen muss aber nun aufgrund des Beschlusses des obersten deutschen Gerichtes in Karlsruhe nicht mehr nachgegangen werden.