Hann. Münden: OVG untersagt geplanten Weserbrücken-Neubau
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält den geplanten Neubau der Weserbrücke für rechtswidrig. (Symbolbild)
Die neue Weserbrücke in Hann. Münden (Landkreis Göttingen) kann nicht so wie geplant gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Donnerstag festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig war. Der Landkreis Göttingen habe die Umweltverträglichkeit nicht geprüft und aus vier Brückenbau-Varianten eine ausgewählt; es sei aber nicht klar nach welchen Kriterien. Die marode Brücke über die Weser muss erneuert werden. Geplant war, eine neue Brücke neben der alten Brücke zu errichten, deutlich näher an einem Mehrfamilienhaus. Der Bauverein hatte geklagt, weil er mehr Lärm für seine Mieter in Hann. Münden befürchtete. Er schlägt vor, die neue Brücke exakt dort zu bauen, wo sich jetzt die alte Brücke befindet. Nach Angaben des beklagt
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