Um im Chor proben zu können, müssen Sänger und Sängerinnen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Ein Leser fragt, ob Chorleiter diese Nachweise jedes Mal kontrollieren müssen.
Ab Montag, 23. August, müssen ungeimpfte Personen beim Friseurbesuch in Schleswig-Holstein einen negativen Corona-Test vorlegen. Aber was gilt eigentlich für die Friseure selbst, möchte eine KN-Leserin wissen.
Die Kontaktdaten-Erhebung im Restaurants oder bei Veranstaltungen ist Pflicht. Doch was müssen die Betreiber dabei beachten und welche Daten dürfen erhoben werden?
Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat und nachweislich genesen ist, bekommt hierzulande nur eine Schutzimpfung. Ein Leser fragt: Wie kann ich mit nur einer Impfung einen digitalen Impfpass bekommen?