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Richter Teek erleidet Niederlage - Polizei & Gericht

Richter Teek erleidet Niederlage Windhoek (sno) - Pio Teek, ehemaliger Richter am Obersten Gerichtshof (Supreme Court) hat eine Klage in Höhe von knapp 23 Millionen N$ gegen die namibische Regierung verloren. Ein Richter des Obersten Gerichtshofs in Windhoek gab vergangene Woche einem Antrag auf Freistellung statt, nachdem er feststellen musste, dass Teek keine Beweise für seine Klage gegen den Minister für Sicherheit und Justiz, der damaligen Generalstaatsanwältin Martha Imalwa und den ehemaligen stellvertretenden Generalstaatsanwalt Danie Small vorgelegt hatte. Der Betrag summierte sich folgendermaßen: wirtschaftliche und finanzielle Verluste in Höhe von 13,66 Mio. N$ (Einkommensverlust wegen der erzwungenen Frühpensionierung), verfassungsrechtlicher Schadenersatz in Höhe von 3 Mio. N$ für Schock, Trauma, Schmerz und Leiden, 3 Mio. N$ für die Verletzung seiner Würde und 3 Mio. N$ für Strafschadenersatz. Außerdem forderte er 500 000 N$ für die Prozesskosten, eins

Oberstes Gericht annulliert Urteil - Polizei & Gericht

Oberstes Gericht annulliert Urteil Lokale Tageszeitung gewinnt Berufung im Verleumdungsfall Windhoek (sno) - Ein Sieg, den ein in Windhoek ansässiger Anwalt vor zwei Jahren in einem Verleumdungsprozess vor dem Obergericht (High Court) gegen eine lokale Tageszeitung und ihren Herausgeber errungen hatte, endete vor dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) mit einer Niederlage. Ein redaktioneller Kommentar, am 15. Juli 2016 vom Herausgeber der „The Namibian“, Tangeni Amupadhi, hatte eine Immobilien-Transaktion behandelt. Darin ging es um einen Anwalt und seine ehemalige Hausangestellte, um eine Grundstücksspende und eine Zwangsräumung. Das Oberste Gericht hat den Kommentar der Zeitung als fair befunden. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Obergerichts auf und ersetzte es durch einen neuen richterlichen Beschluss. Die Klage von Rechtsanwalt Vincent du Toit gegen Amupadhi und „The Free Press of Namibia“ wurde kostenpflichtig abgewiesen. Das Gericht ordnete

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