15.09.2022, 08.13 Uhr : Kündigt nach einem Schadenfall der Versicherer, sind viele Kunden überrascht. Doch bei Schadenversicherungen wie zum Beispiel der Haftpflicht ist das tatsächlich erlaubt. Finanztest erklärt, welche Möglichkeiten Versicherte haben, um eine Auflösung des Vertrages abzuwenden und den Versicherungsschutz zu erhalten.
Neuer Rückschlag für Campus Biel – Bundesgericht stoppt Enteignungsverfahren
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Mutter-Kind-Parkplätze: Dürfen auch Väter mit Kindern hier parken?
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